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Praxis Hans-Gerald H. Forg

Schwerpunktpraxis für Schmerztherapie und Palliativmedizin

Akademische Lehrpraxis der Universität Witten/Herdecke

Facharzt Allgemeinmedizin; Notfall- und Palliativmedizin
FK Geriatrie, Tauchmedizin (GTÜM)
suchtmedizinische und psychosomatische Grundversorgung, Substitutionsstelle
Ruhestrasse 14   –   55127 Mainz-Marienborn
Telefon 06131-363772   Telefax 06131-791227
Notfalltelefon: 0171-5429712
eMail: info@praxis-forg.de

Frau Dr. Sarah Fastner, Fachärztin für innere Medizin, ist als angestellte Ärztin in Weiterbildung vormittags in der Praxis beschäftigt.

Vormittags ist keine freie Arztwahl möglich. Sollten Sie Termine nur bei Herrn Forg wünschen, so machen Sie bitte Nachmittagstermine aus.

Ab 1.10.2022 ist ein Betreten der Praxis nur noch mit FFP-2 Maske gesetzlich geregelt. Zutritt für Begleitpersonen ( ausser bei Kindern und Betreuten) kann leider nicht gewährt werden, ein Abstand von 1,5 m ist gesetzlich vorgeschrieben.

Innere- & Allgemeinmediziner
in Mainz auf jameda
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
8.00 – 12.00 Uhr 8.00 – 12.00 Uhr 8.00 -12.00 Uhr 8.00 – 12.00 Uhr 8.00 – 12.00 Uhr
   n.V.    n.V.    n.V.  13.00-14.30 Uhr
Sondersprechzeiten für Berufstätige
18.00-19.30 Uhr



Rezepte und Überweisungen können durchgehend am Montag, Dienstag und Donnerstag von 8-15 Uhr ohne Termin abgeholt werden,

am Freitag von 8.00- 14.30 Uhr.

Telefonsprechstunde täglich NUR von 11.30 – 12.00 Uhr

Hausbesuche bitte zwischen 6:30 und 7:00 telefonisch über Mobiltelefon anmelden !

 

Beachten Sie bitte folgenden Hinweis:

 

Leider müssen wir unseren Patienten, gemäß BGH-Urteil (sowie AG Osnabrück, Urteil vom 13.05.1987, Az. 44-7 C 322/87 K, AG Karlsruhe, Urteil vom 05.03.1992, Az. 8 C 54/92, AG Bad Homburg, Urteil vom 15.06.1994, Az. 2 C 3838/93-15 und AG Sulzbach, Urteil vom 11.04.1997, Az. 5 C 775/96 ), Untersuchungs-, Honorarausfalls- und Materialkosten für vereinbarte und nicht in Anspruch genommene Termine (Eine Absage muss mindestens 24 Stunden vorher erfolgen um die Termine neu zu belegen!) in Rechnung stellen, da diese Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Die Rechnungstellung erfolgt gemäß den Sätzen der GOÄ 2008!