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Praxis Hans-Gerald H. Forg

Schwerpunktpraxis für Schmerztherapie und Palliativmedizin

Akademische Lehrpraxis der Universität Witten/Herdecke und der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

Facharzt Allgemeinmedizin mit hausärztlicher Versorgung
Notfall- und Palliativmedizin
FK Geriatrie, Tauchmedizin (GTÜM)
suchtmedizinische und psychosomatische Grundversorgung, Substitutionsstelle
Haifa-Allee 14
Helix II Medical Excellence Center
D-55128 Mainz-Bretzenheim
Telefon 06131-363772   Telefax 06131-791227
Notfalltelefon: 0171-5429712
eMail: info@praxis-forg.de

 

Bitte beachten Sie dass die Ausstellung von E-Rezepten und E-Arbeitsunfähigkeiten nur noch mit aktueller Versichertenkarte oder aktuellem Ersatzversicherungsnachweis möglich ist, da sonst die Daten nicht auf den Server kodiert werden können ! Eine Bestellung per Email ist gerne möglich.

 

In der Praxis besteht ab sofort  wieder Maskenpflicht für Patienten mit grippalen Infekten, Magen-Darm-Infekten und positivem Covid-Test.
Bitte beschränken Sie sich auf eine (!)  Begleitperson.

 

 

Innere- & Allgemeinmediziner
in Mainz auf jameda
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
8.00 – 11.30 Uhr 8.00 – 11.30 Uhr 8.00 -11.30 Uhr 8.00 – 11.30 Uhr 8.00 – 11.30 Uhr
   n.V.    n.V.    n.V.  13.00-14.30 Uhr (ausser in den Ferien)
Sondersprechzeiten für Berufstätige
18.00-19.30 Uhr

Neupatienten bitte bis 11:00 Uhr, Montags abends bis 19:00 Uhr da sein da Sie noch Anamnesebögen ausfüllen müssen.



Rezepte und Überweisungen können durchgehend am Montag, Dienstag und Donnerstag von 8-15 Uhr ohne Termin abgeholt werden,

am Freitag von 8.00- 14.30 Uhr.

Telefonsprechstunde täglich NUR von 11.30 – 12.00 Uhr

Hausbesuche bitte zwischen 6:30 und 7:00 telefonisch über Mobiltelefon anmelden !

 

Beachten Sie bitte folgenden Hinweis:

 

Leider müssen wir unseren Patienten, gemäß BGH-Urteil (sowie AG Osnabrück, Urteil vom 13.05.1987, Az. 44-7 C 322/87 K, AG Karlsruhe, Urteil vom 05.03.1992, Az. 8 C 54/92, AG Bad Homburg, Urteil vom 15.06.1994, Az. 2 C 3838/93-15 und AG Sulzbach, Urteil vom 11.04.1997, Az. 5 C 775/96 ), Untersuchungs-, Honorarausfalls- und Materialkosten für vereinbarte und nicht in Anspruch genommene Termine (Eine Absage muss mindestens 24 Stunden vorher erfolgen um die Termine neu zu belegen!) in Rechnung stellen, da diese Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Die Rechnungstellung erfolgt gemäß den Sätzen der GOÄ 2008!