Behandlungsmethoden

    • Diagnostische und therapeutische Lokalanaesthesien nach Klaus
    • Neuraltherapie und Störfelddiagnostik
    • Nervenblockaden bzw. Plexusblockaden
    • Rückenmarksnahe Schmerztherapien ( z.B. bei Bandscheibenvorfällen)
    • Einsatz von Schmerzpumpen bei Palliativpatienten
    • Planung von Implantationen von Schmerzpumpen bei chronischen Schmerzpatienten und Betreuung derselben
    • Intrathekale Schmerztherapie mittels Ziconotid
    • <li

    • Botoxtherapie
    • TENS ( transkutane elektrische Nervenstimulation)
    • Psychotherapie in einer Kooperationspraxis
    • Psychosomatische Abklärungen und Gesprächstherapie ( Psychosomatische Grundversorgung); Voll-Kassenzulassung ab 2011
    • Erlernen von Entspannungsverfahren und –techniken
    • <li

    • Untersuchungen des Kauapparates bei speziellen zahnärztlichen Kollegen bei chronischen Gesichtsschmerzen (Craniomandibuläre Dysfunktion)
    • Akupunktur: traditionell chinesische Meridianakupunktur, koreanische Su-Jok-Handakupunktur, japanische Schädelakupunktur nach Yamamoto, französische Ohrakupunktur nach Elias/Nogier und hochmoderne Farblaserakupunktur (Kassenleistung nur bei bestimmten Indikationen!)
  • Ersatz von „Gelenkschmiere“ bei Arthrosen (keine Kassenleistung)

Die Praxis verfügt über ein internes Qualitätssicherungsmanagement zu dem unter anderem eine zertifizierte Sterilgutassistentin, eine algeiologische Fachassistenz, eine Palliativ-Care-Fachpflegekraft und eine NäPa gehören.

Wir führen in der Praxis ebenfalls Behandlungen mit DL-Methadon durch. Anders als in vielen Beiträgen dargestellt hat das Medikament keine Zulassung als „Krebsmedikament“. Verbesserungen der Krankheitssituation wurden bei Kombination einer ´Chemotherapie mit DL-Methadon in Einzelfällen beschrieben. Daher kann eine Verordnung als Rezeptur für Nicht-Substitutionspatienten nur als sogenannter „off-label-use“ auf Privatrezept erfolgen. Die monatlichen Therapiekosten liegen aber im Bereich von 15€ und die sehr gute schmerzlindernde Wirkung ist sehr gut belegt.

Ebenso setzen wir im Rahmen der Schmerz- und Palliativtherapie Cannabisprodukte ein. Gerade bei chronischen Schmerzen, kombiniert mit Depression und Spastik, sind die Therapieergebnisse gut belegt. Es muss aber immer noch ein Einzelantrag bei der Krankenkasse gestellt werden.

Aufgrund vieler Unklarheiten und Nachfragen:

Bei Patienten mit einer Abhängigkeitserkrankung, schweren Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Schwangere, Stillende und Patienten unter 25 Jahren ist eine Verordnung von vornherein zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse ausgeschlossen.